Im September wurde der Elternausschuss für das Kindertagesstättenjahr 2011/12 gewählt
Martin Horn, 1. Vorsitzender,
Stefanie Kurz, 2. Vorsitzende,
Regine Neuroth, Schriftführerin,
Andreas Remy,
Tanja Schaefer
Die Aufgaben des Elternausschusses
Nach der bis dato gültigen Elternausschuss-Verordung vom 16. Juli 1991 hat der Elternausschuss für Kindertagesstätten folgende Aufgaben:
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die Unterstützung der Erziehungsarbeit sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Kindertagesstätte und den Eltern bzw. sonstigen Erziehungsberechtigten.
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Zudem berät der Ausschuss den Träger und die Leitung in allen wesentlichen Fragen der Arbeit in der Kindertagesstätte.
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Des Weiteren kann er Anregungen zur Gestaltung und Organisation der Kindertragesstätte geben.
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Der Träger und die Leitung berichten dem Elternausschuss regelmäßig über die Arbeit in der Kindertagesstätte. Sie haben den Elternausschuss vor allen wesentlichen Entscheidungen zu hören. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Festlegung von
Grundsätzen für die Aufnahme von Kindern
Öffnungs- und Ferienzeiten
Inhalten und Formen der Erziehungsarbeit, insbesondere bei der
Einführung neuer pädagogischer Programme
Baulichen Veränderungen und sonstigen, die Ausstattung der
Kindertagesstätten betreffenden Maßnahmen
Gruppengrößen und Personalschlüssel.